VERBOT des FEUERANZÜNDENS im Bezirk St. Veit an der Glan.
„Aufgrund der herrschenden Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt, ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich im gesamten politischen Bezirk St. Veit an der Glan ab sofort verboten.“
Link: Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan vom 12. Juli 2024